Bergmannsprämien
Die Bergmannsprämie war eine Prämie für Arbeitnehmer des Bergbaus, die sie für jede unter Tage verfahrene volle Schicht erhalten haben. Die Prämien, die nach dem Gesetz über Bergmannsprämien gewährt wurden, gehörten zu den steuerfreien Einnahmen und auf sie wurden auch keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
Seit dem 01.01.2008 gibt es die Bergmannsprämien nicht mehr: Das Gesetz über Bergmannsprämien wurde aufgehoben. Die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz wurde daher ebenfalls aufgehoben.
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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