Bergbau
Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Arbeitnehmer des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaus, des Braunkohlentiefbaus und der Eisen- und Stahlindustrie aus Anlass von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen waren steuerfrei. Die Steuerfreiheit wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufgehoben.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 46 EStG
![Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen](/pictures/article/preview/aav_4049907535/medium/aav_4049907535-produktbild.png)
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen