Bergbau
Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Arbeitnehmer des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaus, des Braunkohlentiefbaus und der Eisen- und Stahlindustrie aus Anlass von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen waren steuerfrei. Die Steuerfreiheit wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufgehoben.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 46 EStG
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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