Bausparbeiträge
Beiträge zu einem Bausparvertrag können nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Seit dem Jahr 1996 wird das Bausparen durch die Wohnungsbauprämie gefördert. Im Gegenzug hatte der Gesetzgeber den Sonderausgabenabzug gestrichen.
Ein weiteres Förderinstrument ist die Arbeitnehmersparzulage. Bausparbeiträge, die vermögenswirksame Leistungen sind, werden vorrangig durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Sie beträgt 9 % der maximalen Bemessungsgrenze von 470,– € für Alleinstehende und 940,– € für Verheiratete und ist an Einkommensgrenzen von 17.900,– € für Alleinstehende und 35.800,– € für Verheiratete gebunden.
Darüber hinausgehend Bausparbeiträge werden von der Wohnungsbauprämie erfasst.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (VermBG)
§ 13 VermBG
§ 3 Nr. 40 EStG
Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG)
Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.