Asthma
Aufwendungen der Erziehungsberechtigten (Eltern) für die auswärtige Unterbringung eines an Asthma erkrankten Kindes in einem Schulinternat sind außergewöhnliche Belastungen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Aufenthalt aus klimatischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich unabdingbar notwendig ist und der Schulbesuch nur anlässlich dieser Heilbehandlung nebenbei und nachrangig erfolgt.
Zum Nachweis der gesundheitlichen Notwendigkeit sollte vor der auswärtigen Unterbringung ein amtsärztliches Attest eingeholt werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 33.4 EStR
H 33.1–33.4 EStH

Pflegekräfte aus dem Ausland: So geht es ganz einfach
Mehr als zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause in den eigenen vier Wänden versorgt. In der überwiegenden Mehrzahl geschieht dies mit Unterstützung von Familienangehörigen, meistens Frauen. Zwar bietet die soziale Pflegeversicherung viele Möglichkeiten, um Angehörige zu unterstützen und die Pflege zu Hause möglich zu machen, viele betroffene Familien wähle jedoch eine Lösung abseits dieser Versorgungsformen. Vor allem, wenn es in erster Linie darum geht, dass Pflegebedürftige nicht allein in ihrer Wohnung bleiben können und ein hohes Maß an Betreuung sowie hauswirtschaftliche Versorgung und einfache Hilfen bei der Grundpflege benötigen, entscheiden sich Familien dafür, eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft einzusetzen, vornehmlich aus Osteuropa.