Amateursportler

Finanzielle Leistungen (Geldleistungen), die Amateursportler von ihrem Verein erhalten, sind steuerpflichtige Einnahmen. In aller Regel handelt es sich um Arbeitslohn und somit um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Aufwandsentschädigungen können nur dann steuerfrei erstatten werden, wenn entstandener Aufwand (z.B. Reisekosten) konkret nachgewiesen wird. Pauschal erstattete Kosten sind steuerpflichtig.

Angefallene Aufwendungen sollten konkret aufgelistet werde. Entstehen zum Beispiel Reisekosten, sind der Tag der Reise, der Grund und die einzelnen Kosten festzuhalten.

Gesetze und Urteile (Quellen)

BFH 23.10.1992, VI R 59/91

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #