Altersvermögensgesetz
Mit dem Altersvermögensgesetz (vom 26.06.2001) wird der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge gefördert. Die Förderung können alle Personen in Anspruch nehmen, die verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 79 EStG
Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.