Pflegeheim finden und finan­zieren

Ambulante Pflege vor stationärer Pflege – das ist ein wichtiger Grundsatz der Pflegeversicherung. Und es entspricht auch weitgehend den Wünschen vieler Menschen, so lange wie möglich innerhalb der eigenen vier Wände zu bleiben. Doch der Umzug in ein Pflegeheim muss keine Notlösung sein.


Für manchen Pflegebedürftigen kann die Unterbringung in einem Heim die bessere Lösung sein. Dort finden sie Pflege, Betreuung und Geselligkeit in einem. Das ist möglicherweise gerade für Alleinstehende wünschenswert.


Auf die Suche nach einem für passenden Heim sollte man sich nicht erst dann machen, wenn ein Heimplatz dringend benötigt wird. Allerdings sieht die Realität oft leider ganz anders aus. Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Altern und der Möglichkeit, irgendwann Hilfe und Pflege zu brauchen, und dann muss es manchmal ganz schnell gehen. Das ist sowohl für die direkt Betroffenen, also die künftigen Heimbewohner, eine schwierige Situation als auch für ihre Angehörigen, die sich kümmern und bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz helfen.


Mit dem folgenden Text möchten wir euch – das heißt sowohl die Angehörigen als auch die künftigen Heimbewohner – unterstützen, damit die Suche schnell und erfolgreich verläuft und hinterher alle mit der Lösung zufrieden sind.


Pflegeheim aus­wählen: Welches Heim ist das richtige?

Der erste Schritt der Heimauswahl ist – genau wie bei der »normalen« Wohnungssuche –, zu klären, wo das Heim liegen soll. Beispielsweise am bisherigen Wohnort oder in der näheren Umgebung. Vielleicht soll der angestammte Wohnort auch aufgegeben werden und ein Umzug in die Nähe der Kinder oder anderer Verwandter oder Freunde erfolgen. Dann solltest du allerdings vorab in jedem Fall die gegenseitigen Erwartungen abklären – wenn du keine Enttäuschung erleben willst.


Welche Größe ein Heim haben sollte, lässt sich schwer bestimmen. Die Entscheidung hängt sicher auch von deinen Vorlieben ab. Wer beispielsweise sein ganzes Leben lang am liebsten in Familienpensionen Urlaub gemacht hat und vor organisierten Reisegruppen zurückgeschreckt ist, wird sich in der Regel auch im Alter mit großen Anlagen schwertun.


Je nach individueller gesundheitlicher Situation kann auch die Frage nach einem Pflegeschwerpunkt wichtig sein, zum Beispiel für blinde und sehbehinderte Menschen oder eine spezielle Demenzbetreuung.


Wo bekommt man Informationen zu Pflege­heimen?

Kennst du Menschen, die selbst (oder deren Angehörige) in einem Pflegeheim leben? Höre dich in deinem Umfeld um, und du wirst mit Sicherheit fündig. Über solche Kontakte erfährst du vieles aus dem Heimalltag, was du bei einem Besuch so nicht erfahren würdest.


Frag auch deinen Hausarzt oder deine Hausärztin nach ihren Erfahrungen. Diese machen möglicherweise Hausbesuche in Heimen und können dir Informationen geben.


Nicht-kommerzielle Beratungsangebote und Beratungsstellen vor Ort findest du über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP). Sie ermöglicht den Zugang zu rund 4.500 nicht kommerziellen Beratungsangeboten. Die Seite informiert über Pflegestützpunkte, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Verbraucherverbände und kommunale Einrichtungen. Eine interaktive Karte zeigt, wo sich die passende Beratungsstelle befindet.


Überhaupt sind Internetportale sehr nützlich bei der Pflegeheimsuche. Wir empfehlen dir die Nutzung des vdek-Portals www.pflegelotse.de (vdek steht für »Verband der Ersatzkassen«, das ist der Interessenverband für die Ersatzkassen Deutschlands. Zum vdek gehören die Barmer Ersatzkasse, DAK-Gesundheit, HEK – Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse – KKH und Techniker Krankenkasse). Unter »Pflegeeinrichtungen, Betreuungsangebote und Hilfen im Haushalt« findest du dort weitere Filtermöglichkeiten.


Tipp Bei einer Reihe von Pflegeheimen wirst du im Pflegelotsen einen grünen Haken sehen. Der Grüne Haken ist das Siegel für Verbraucherfreundlichkeit und Lebensqualität in Pflegeeinrichtungen der stationären Betreuung, das nach Prüfung durch die Heimverzeichnis GmbH ( heimverzeichnis.de ) vergeben wird.

Die Prüfung der Heime wird durch über hundert speziell geschulte ehrenamtliche und unabhängige Gutachter vorgenommen. Die Teilnahme an den Begutachtungen ist für die Pflegeheime freiwillig. Sie müssen sich für die Begutachtung anmelden, zudem ist die Begutachtung für die Heime kostenpflichtig.


Heimbesichtigung: 5 Punkte, auf die du besonders achten solltest

Im Folgenden einige Tipps, die eher das »Atmosphärische« betreffen:


  • Lebendigkeit: Geh als Besucher selbst freundlich auf Bewohner zu und achte darauf, wie diese auf dich reagieren. Wirst du neugierig betrachtet und gegrüßt? Läuft das Radio oder der Fernseher in den Aufenthaltsräumen, ohne dass jemand interessiert hinhört?
  • Tagesrhythmus: Frag Bewohner nach ihren Beschäftigungen – möglichst auch, wie die Abende aussehen. Zum Beispiel: Wird abends auch einmal zusammen Fernsehen geschaut oder sitzt man nach dem Abendessen noch mit anderen zusammen? Hintergrund: Mitunter werden in Heimen Bewohner bereits kurz nach dem Abendessen – das zudem ziemlich früh stattfindet – »bettfertig« gemacht.
  • Herzlichkeit und Umgang miteinander: Wie werden Mitarbeiter oder Bewohner begrüßt, wie gehen diese miteinander um? Die Art des Umgangs zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern oder Mitarbeitern und Bewohnern verrät viel über das Klima, das in diesem Hause herrscht.
  • Wohnlichkeit: Sagt dir die Einrichtung zu? Ist das eine Wohnatmosphäre, in der du dich heimisch fühlen kannst? Lass dir verschiedene Zimmer zeigen. Bitte gegebenenfalls auch Bewohner, ob du in deren Zimmer schauen darfst.
  • Geruch: Nutze bei der Besichtigung alle deine Sinne – auch den Geruchssinn. Riecht es deutlich nach Raumsprays oder Ausscheidungen? Dann ist Skepsis geboten. Vermutlich müssen inkontinente Bewohner stundenlang auf den Windelwechsel warten. Für gute Pflegequalität und achtungsvolle Behandlung spricht das nicht.

Ratgeber zum Thema
  • Gute Pflege Ein passendes Pflegeheim finden und finanzieren

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  • Pflegefall Rechte, Ansprüche und Pflegegrade

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Was kostet ein Pflege­heim?

Die Kosten für ein Heim setzen sich zusammen aus den


  • Pflege- und Betreuungskosten,
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
  • Kosten für Investitionen.

Manchmal werden noch Zusatzleistungen berechnet, zum Beispiel die Versorgung mit Inkontinenzmitteln.


Die Kosten für ein Pflegeheim müssen zum Teil selbst getragen werden, einen weiteren Teil übernimmt die Pflegeversicherung.


Außerdem entstehen noch private Kosten, etwa für Kleidung, Kaffee und Kuchen am Nachmittag, die Tageszeitung oder einen Handyvertrag.


Pflegeheim finan­zieren: Was bezahlt die Pflege­versicherung?

Die Pflegeversicherung ist eine Art Teilkaskoversicherung. Bei vollstationärer Pflege übernimmt sie die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Sie beteiligt sich aber nicht an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie an den Investitionskosten.


Tipp Einige Kosten muss man selbst bezahlen, und dieser Eigenanteil ist gar nicht mal so wenig: 2023 lag die Pflegeheim-Zuzahlung bundesweit bei durchschnittlich rund 2.400 Euro im Monat. Am wenigsten mussten Betroffene in Sachsen-Anhalt aufbringen, am teuersten war es in Baden-Württemberg.


Zu den pflegebedingten Aufwendungen gehören die allgemeinen Pflegeleistungen, also die für die Versorgung des Pflegebedürftigen nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit erforderlichen Pflegeleistungen der Pflegeeinrichtung. Entsprechend dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem neuen Verständnis von Pflege wird Betreuung als Bestandteil der pflegebedingten Aufwendungen angesehen.


Auch die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege gehören zu den Leistungen der Einrichtung, die die Pflegekassen vergüten. Zur Behandlungspflege gehören alle Maßnahmen der Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und – ganz wichtig – die von Pflegefachkräften erbracht werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.


Tipp Nicht zu den pflegebedingten Aufwendungen gehören die Unterkunft und Verpflegung sowie die Zusatzleistungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Soweit er dazu nicht in der Lage ist, kann er unter Umständen Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

Zu den nicht von der Pflegekasse zu übernehmenden Leistungen gehören auch Zusatzleistungen wie zum Beispiel Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung (z.B. Wunschverpflegung und -getränke). Solche Zusatzleistungen stehen daher nur Pflegebedürftigen zur Verfügung, die die Zuschläge aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren können, oder wenn die Angehörigen die entsprechenden Kosten übernehmen. Vom Sozialamt werden diese Kosten nicht übernommen.


Die Pflegekasse übernimmt bei vollstationärer Versorgung für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege pauschale Beträge, die sich nach Pflegegraden richten. Diese betragen monatlich (Stand: 2024)


  • bis zu 770 Euro in Pflegegrad 2,
  • bis zu 1.262 Euro in Pflegegrad 3,
  • bis zu 1.775 Euro in Pflegegrad 4 und
  • bis zu 2.005 Euro in Pflegegrad 5.

Die Pflegekasse zahlt den dem pflegebedürftigen Heimbewohner zustehenden Leistungsbetrag unmittelbar an das Pflegeheim.


Für die Höhe des Zuschusses ist maßgebend, wie lange vom Pflegebedürftigen bisher Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch genommen wurden. Der Zuschuss steigt mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts. Je länger der Bewohner in Einrichtungen der vollstationären Pflege lebt, desto geringer wird sein Eigenanteil.


Aktuell (2024) beträgt der Zuschuss für Heimbewohner


  • 15 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu zwölf Monate in einem Pflegeheim leben,
  • 30 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als zwölf Monate in einem Pflegeheim leben,
  • 50 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben und
  • 70 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Die Zahlung des Leistungszuschlags erfolgt nicht an den Heimbewohner selbst, sondern an das Pflegeheim. Dadurch verringert sich der Eigenanteil der Heimbewohnenden. Ein Antrag des Heimbewohners ist nicht erforderlich.


Tipp Einige pflegebedingte Aufwendungen dürfen auch als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art steuerlich geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Was du dazu wissen musst, erklären wir dir auf der Seite »Pflegekosten in der Steuererklärung«.



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