Elterngeld: Wer es beantragen kann, wie du es beantragen kannst und was du beachten musst

Elterngeld erhalten junge Familien mit neugeborenen Kindern. Es soll frischgebackene Eltern unterstützen, finanzielle Einbußen besser zu verkraften und das entfallende Einkommen teilweise auszugleichen. Erfahre hier, wo du Elterngeld beantragen kannst, wie es berechnet wird und was du in Bezug auf die Steuererklärung beachten solltest.


Wer kann Elterngeld bekommen?

Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. In Ausnahmefällen, wie Krankheit oder Schwerbehinderung der Eltern, können auch Verwandte dritten Grades (z.B. Großeltern oder Geschwister) die Unterstützung erhalten.


Bei getrennt lebenden Eltern kann nur der Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind mehr als 70% der Zeit lebt. Auch Adoptiveltern oder Stiefeltern sind berechtigt, Elterngeld zu erhalten.


Das Elterngeld wird neben dem Kindergeld gezahlt, ist also eine zusätzliche Leistung.


Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld?

Ein Anspruch besteht, wenn Eltern…


  • Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 32 Stunden/Woche erwerbstätig sind,
  • mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Keinen Anspruch haben Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro und mehr hatten. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei einem Einkommen von 150.000 Euro. Übrigens ist Elterngeld unabhängig von der Elternzeit, welche du beim Arbeitgeber beantragst.


Hinweis Für Geburten ab Januar 2025 wird die Grenze für das gemeinsam zu versteuernde Einkommen auf 175.000 Euro gesenkt.


Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Es orientiert sich an deinem monatlichen Netto-Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt, wobei der Geburtsmonat nicht dazuzählt. Liegt dein Gehalt über 1.240 Euro, sind es 65 Prozent des Nettogehalts vor der Geburt, gedeckelt durch den Höchstbetrag. Bei Gehältern unter 1.240 Euro steigt der Prozentsatz an. Den Mindestbetrag bekommst du auch, wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest.


Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Betrag um 300 Euro für jedes weitere Kind.


Familien mit einem älteren Kind unter 3 Jahren (oder 2 älteren Kindern unter 6 Jahren) erhalten 10% Zuschlag auf das Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro, beim ElterngeldPlus mindestens die Hälfte, 37,50 Euro.


Einen guten Überblick über die zu erwartende Höhe gibt der Elterngeld-Rechner des Familienportals des Bundes.


Hinweis Beachte bei deiner finanziellen Planung: Vor und nach der Geburt deines Kindes kannst du Mutterschaftsleistungen, wie etwa das Mutterschaftsgeld erhalten. Nach der Geburt wird Mutterschaftsgeld noch 8 Wochen gezahlt.

Der Haken ist: es wird auf das Elterngeld angerechnet, und verringert damit im Normalfall die Bezugsdauer. Bekommst du also beispielsweise Basiselterngeld für 12 Monate, sind es tatsächlich 8 Wochen weniger.


Tipp Verheiratete Paare können die Höhe des Elterngelds durch den Wechsel in eine günstigere Steuerklasse erhöhen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Wechsel der Steuerklasse spätestens 7 Monate vor Geburt des Kindes vollzogen sein muss.


Wie lange gibt es Elterngeld?

Bei der Dauer des Elterngeldbezugs kommt es darauf an, für welche Variante des Elterngelds du dich entscheidest.


ElterngeldPlus-Monate und Partnerschaftsbonus-Monate sind mit dem Basiselterngeld und den zwei Partnermonaten kombinierbar. Hier gibt es viele, zum Teil sehr komplexe Regeln. Um einen Überblick zu erhalten, geben wir die hier eine vereinfachte Zusammenfassung:


Basiselterngeld

Dieses Elterngeld erhältst du ab Geburt des Kindes für bis zu 12 Lebensmonate.


ElterngeldPlus

Statt eines Monats Basiselterngeld kannst du zwei Monate ElterngeldPlus wählen. Das ElterngeldPlus wird mindestens zwei, maximal 24 Monate gezahlt. Grundsätzlich wird hierbei monatlich halb soviel Geld gezahlt, dafür aber doppelt so lang.


Partnermonate

Zusätzlich zum Basiselterngeld/ElterngeldPlus gibt es zwei Partnermonate. Damit steht den Eltern 14 Monate Elterngeld bzw. 24 Monate ElterngeldPlus und zwei Partnermonate zu, wobei jeder Partner nur maximal zwölf Monate Elterngeld/24 Monate ElterngeldPlus beziehen darf. Alleinerziehende haben ebenfalls einen Anspruch auf die 14 Monate Elterngeld.


Bisher konnten die Partnermonate nicht nur hintereinander, sondern auch parallel von beiden Elternteilen genommen werden. Seit April 2024 jedoch darf sich nur noch einer der beiden Monate überschneiden. Außerdem muss einer der Partnermonate in den ersten 12 Lebensmonaten genommen werden.


Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus

Wenn sich beide Elternteile dazu entscheiden, in 2-4 zusammenhängenden Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden zu arbeiten, erhalten sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus. Die Höhe entspricht dem ElterngeldPlus. Getrennt Erziehenden und Alleinerziehenden steht dieser Bonus ebenfalls zu.


Tipp Beim Elterngeld gibt es viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Das Gute daran ist, dass ihr bei der Planung einiges an euren individuellen Bedarf anpassen könnt. Durch die zahlreichen Regeln jedoch kann die Planung auch überfordern.

Die gute Nachricht: es gibt eine Elterngeldsoftware, die die Planung für euch erledigen kann und euch stundenlange Rechercheaufwände erspart. An der Elterngeld-Software von »Einfach Elterngeld« gefällt uns insbesondere der Elterngeld-Konfigurator. Hier seht ihr die besten Kombinationsmöglichkeiten - auf eure individuelle Situation zugeschnitten. Mehr Informationen zur Elterngeld-Software von »Einfach Elterngeld«.


Wie und wann beantragt man Elterngeld?

Elterngeld beantragst du schriftlich oder online. Du kannst den Antrag zwar online ausfüllen, danach allerdings ist es in den meisten Bundesländern noch erforderlich, ihn auszudrucken, zu unterschreiben und per Post zu übermitteln. Erklärungen und den Antrag findest du auf den Elterngeld-Seiten des Bundesfamilienministeriums.


Durch die Eingabe deiner Postleitzahl findest du deine zuständige Elterngeldstelle und erhältst Informationen zu den Antragsformularen, die in den einzelnen Bundesländern gelten. Außerdem siehst du, ob in deinem Bundesland ElterngeldDigital angeboten wird, oder ob es alternative Möglichkeiten gibt, den Antrag online zu stellen.


Den Antrag gibst du bis spätestens bis zum Ablauf des vierten Lebensmonats deines Kindes bei der zuständigen Stelle ab. Eine rückwirkende Zahlung ist auf drei Monate vor Beginn des Lebensmonats des Kindes, in dem der Antrag eingegangen ist, begrenzt.


In deinem Antrag gibst du an, für welche Monate du Basiselterngeld und für welche Monate du Elterngeld Plus und möglicherweise den Partnerschaftsbonus beanspruchen möchtest.


Die Festlegung, für welche Monate du Basiselterngeld beziehen möchtest, kannst du ohne Angabe von Gründen bis zum Ende des Bezugszeitraums noch mal ändern, sogar mehrfach. Eine Änderung ist grundsätzlich für drei Monate rückwirkend vor Beginn des Monats möglich, in dem der Antrag eingegangen ist.


Tipp Bereite den Elterngeldantrag vor der Geburt vor. Fülle ihn so weit wie möglich aus und lege dir alle benötigten Nachweise zurecht. Zum einen hast du nach Geburt deines Kindes weniger Zeit zur Verfügung und bist vielleicht froh um jede gesparte Minute. Zum anderen ist gut möglich, dass die Elterngeldstelle eine Nachfrage hat, was die Bearbeitung des Antrags und damit die Auszahlung verzögert. Da die Elterngeldstelle maximal für drei Monate ab Antragseingang rückwirkend auszahlt, solltest du dir mit der Antragstellung nicht allzu lange Zeit lassen.


Tipp Prüfe deinen Elterngeldbescheid schnellstmöglich auf Richtigkeit. Wenn du mit der Festsetzung nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Für ein anschließendes Klageverfahren sind die Sozialgerichte zuständig.


Muss ich das Elterngeld versteuern?

Auf das Elterngeld wird keine Einkommensteuer erhoben, es ist steuerfrei. Auch Sozialversicherungsbeiträge werden nicht fällig.


Aber: Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung (dazu zählen auch Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld) und unterliegt damit dem Progressionsvorbehalt. Dieser führt zu einer Erhöhung des Steuersatzes für dein zu versteuerndes Einkommen und damit zu einer höheren Steuer.


Wird also beispielweise einige Monate ein Gehalt bezogen und einige Monate Elterngeld, dann wird das Elterngeld zum Gehalt dazugerechnet. Dann wird geschaut, wie viel Steuer laut Lohnsteuertabelle auf die Summe (Gehalt+ Elterngeld) fällig ist. Dieser Steuersatz wird dann auf das Gehalt angewendet – nicht aber auf das Elterngeld, das wird wieder herausgerechnet.


Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn du im Kalenderjahr über 410 Euro Elterngeld erhalten hast. Das Elterngeld gibst du in der Steuererklärung in der Anlage N an.


Tipp Mit diesem Progressionsvorbehalt-Rechner kannst du berechnen, wie hoch die Steuerbelastung durch deine Lohnersatzleistung ist und ob du mit einer Steuernachzahlung rechnen solltest.


Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?

Elternzeit bedeutet, dass dein Arbeitgeber dich unbezahlt zur Erziehung deines Kindes von der Arbeit freistellt. Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Die Elternzeit wird schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet.


Elternzeit kannst du insgesamt bis zu 3 Jahren nehmen:


  • Vor dem 3. Geburtstag deines Kindes ist es erforderlich, die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn anzumelden.
  • Nach dem 3. Geburtstag und vor dem 8. Geburtstag deines Kindes meldest du die Elternzeit 13 Wochen vor Beginn an.

Wenn du es ganz genau wissen möchtest, empfehlen wir dir die Elternzeit-Seiten des Bundesfinanzministeriums – hier wird alles umfassend erklärt, inklusive aller Zeiten, Fristen und Arbeitsmöglichkeiten während der Elternzeit.



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