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Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge richtig abschließen
Oft wird eine Immobilie bereits zu Lebzeiten von den Eltern auf die Kinder übertragen. Wollen die Eltern zum Beispiel weiterhin in dem übertragenen Haus wohnen, vereinbaren sie häufig einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge haben deshalb in der Praxis eine erhebliche Bedeutung.
Solche Vereinbarungen haben aber auch einkommensteuerliche Folgen. Und die sind bei den verschiedenen Form des Nießbrauchs, die es gibt, unterschiedlich. In diesem Beitrag erfahren Sie nicht nur alles Wichtige rund um den Vertragsabschluss. Wir stellen Ihnen darüber hinaus ausführlich die einkommensteuerlichen Konsequenzen des Nießbrauchs vor, und zwar sowohl für den Eigentümer als auch für den Nießbraucher.
Aus dem Inhalt:
Nießbrauch und Wohnrecht - was bedeutet das?
Von der notariellen Beurkundung bis zum Eintrag ins Grundbuch: So vereinbaren Sie einen Nießbrauch
Welche Rechte und Pflichten haben Nießbraucher und Eigentümer?
Sieben Gründe, warum ein Nießbrauch enden kann und welche Folgen das hat
Der Vorbehalts- und der Zuwendungsnießbrauch: Unterschiede und steuerliche Folgen beim Nießbraucher und beim Eigentümer
Was Sie bei Verträgen mit minderjährigen Kindern beachten müssen.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Nießbrauch und Wohnrecht: Was bedeutet das?
1.1Was ist ein Nießbrauch?
1.1.1Was ist ein Vorbehaltsnießbrauch?
1.1.2Was ist ein Zuwendungsnießbrauch?
1.1.3Was ist ein Bruchteilsnießbrauch?
1.1.4Was ist ein Vermächtnisnießbrauch?
1.2Was unterscheidet das Wohn- oder Wohnungsrecht vom Nießbrauch?
1.3Lohnen sich Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge?
2.Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
3.So vereinbaren Sie einen Nießbrauch
3.1Erster Schritt: Sie müssen einen Vertrag abschließen
3.1.1Vorbehaltsnießbrauch: Welche Verträge sind abzuschließen?
3.1.2Zuwendungsnießbrauch: Welche Verträge sind abzuschließen?
3.1.3Rechte und Pflichten von Eigentümern und Nießbrauchern
3.1.4Änderung des Nutzungsrechts: Was ist zu beachten?
3.2Zweiter Schritt: Der Nießbrauch muss ins Grundbuch eingetragen werden
3.3Der Nießbrauch wird nicht ins Grundbuch eingetragen – was passiert dann?
3.4Wann endet der Nießbrauch?
3.4.1Sieben Gründe, warum ein Nießbrauch enden kann
3.4.2Rechtsfolgen
3.5Der Nießbrauch bei minderjährigen Kindern
4.Vorbehaltsnießbrauch: steuerliche Folgen
4.1Der Vorbehaltsnießbrauch ist meist unentgeltlich
4.2Steuerliche Folgen beim Nießbraucher
4.3Steuerliche Folgen beim Eigentümer
4.4Wenn nur ein Teil des Grundbesitzes mit dem Nießbrauch belastet ist
4.5Wenn nur ein Teil des Grundbesitzes mit einem Wohnrecht belastet ist
4.6Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs: Was ist zu beachten?
4.6.1Ablösezahlung in der Steuererklärung des Eigentümers
4.6.2Ablösezahlung in der Steuererklärung des Nießbrauchers
4.7Was passiert nach dem Erlöschen des Nießbrauchs?
4.8Was wird aus dem Vorbehaltsnießbrauch beim Tod eines Ehepartners?
4.9Wenn die Eltern sich am Hausbau der Kinder beteiligen
4.10Statt Vorbehaltsnießbrauch: Welche Alternativen gibt es?
4.10.1Erste Alternative: Verbilligte Vermietung
4.10.2Zweite Alternative: Rente oder dauernde Last
5.Zuwendungsnießbrauch: steuerliche Folgen
5.1Der Zuwendungsnießbrauch kann entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich sein
5.1.1Wann ist der Nießbrauch entgeltlich?
5.1.2Wann ist der Nießbrauch unentgeltlich?
5.1.3Wann ist der Nießbrauch teilentgeltlich?
5.2Steuerliche Folgen beim Eigentümer
5.2.1Wenn der Zuwendungsnießbrauch entgeltlich ist
5.2.2Wenn der Zuwendungsnießbrauch unentgeltlich ist
5.2.3Wenn der Zuwendungsnießbrauch teilentgeltlich ist
5.3Steuerliche Folgen beim Nießbraucher
5.3.1Wenn der Nießbraucher das Objekt vermietet
5.3.2Wenn der Nießbraucher das Objekt selbst nutzt
5.4Ablösung des Zuwendungsnießbrauchs: Was ist zu beachten?
5.4.1Ablösezahlung in der Steuererklärung des Eigentümers
5.4.2Ablösezahlung in der Steuererklärung des Nießbrauchers
5.5Wann lohnt sich der Zuwendungsnießbrauch?
5.5.1Der entgeltliche und teilentgeltliche Zuwendungsnießbrauch lohnen sich nicht
5.5.2Wann sich der unentgeltliche Zuwendungsnießbrauch lohnt
5.6Sonderfall Vermächtnisnießbrauch
6.Anhang
6.1Anlage 1: Nießbraucherlass vom 30.9.2013
6.2Anlage 2: Kapitalwert einer wiederkehrenden, zeitlich beschränkten Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro (Anlage 9a zu § 13 Bewertungsgesetz)
6.3Anlage 3: Kapitalwert einer lebenslangen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro
6.4Anlage 4: Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes 2016/2018
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