Abschnitt V 5.4 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
II. – Verfahrensgrundsätze → V 5 – Beginn des Verfahrens
Abschnitt V 5.4 DA-KG – Antrag bei volljährigen Kindern
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres muss ein schriftlicher Neuantrag (vgl. V 5.2 und V 10 Abs. 4) gestellt werden.