Abschnitt V 34.7 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

VI. – Abzweigung und Erstattung → V 34 – Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt V 34.7 DA-KG – Rückerstattungsanspruch bei Korrektur der Festsetzung

1Wurde an den Sozialleistungsträger Kindergeld ausgezahlt und fällt durch Korrektur der Festsetzung der Kindergeldanspruch des Berechtigten für diesen Zeitraum weg, ist der Erstattungsanspruch (§ 37 Abs. 2 AO) der Familienkasse gegenüber dem Sozialleistungsträger nach § 112 SGB X mit einfachem Schreiben geltend zu machen. 2Ein Rückerstattungsanspruch kann durch allgemeine Leistungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) verfolgt werden (BFH vom 26.1.2006, III R 89/03, BStBl II S. 544).