Abschnitt V 15.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
IV. – Korrektur von Kindergeldfestsetzungen → V 15 – Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten nach § 129 AO
Abschnitt V 15.2 DA-KG – Korrekturzeitraum
Ein Verwaltungsakt kann mit Wirkung für die Vergangenheit und die Zukunft berichtigt werden.