Abschnitt V 15.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

IV. – Korrektur von Kindergeldfestsetzungen → V 15 – Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten nach § 129 AO

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt V 15.2 DA-KG – Korrekturzeitraum

Ein Verwaltungsakt kann mit Wirkung für die Vergangenheit und die Zukunft berichtigt werden.