Abschnitt S 7 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

Kapitel S – Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt S 7 DA-KG – Aussetzung des Straf- bzw. Bußgeldverfahrens

1Hängt die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung oder als leichtfertige Steuerverkürzung davon ab, ob nicht gerechtfertigte Kindergeldzahlungen erlangt worden sind, so kann das Straf- bzw. Bußgeldverfahren ausgesetzt werden, bis der Aufhebungsbescheid bestandskräftig ist (§§ 396, 410 Abs. 1 Nr. 5 AO). 2Während der Aussetzung des Verfahrens ruht die Verjährungsfrist des § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB bzw. des § 384 AO.