Abschnitt R 9.4 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
Kapitel R – Rechtsbehelfsverfahren → III. – Finanzgerichtsverfahren
Abschnitt R 9.4 DA-KG – Feststellungsklage
1Nach § 41 Abs. 1 FGO kann durch Klage die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat. 2Nach § 41 Abs. 2 FGO ist die Feststellungsklage (außer bei der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts) nachrangig zu den Gestaltungsklagen (Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen) sowie zur Leistungsklage.