Abschnitt R 10.3 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
Kapitel R – Rechtsbehelfsverfahren → III. – Finanzgerichtsverfahren
Abschnitt R 10.3 DA-KG – Statthafte Klageart
1Die statthafte Klageart richtet sich gem. § 40 Abs. 1 FGO nach dem Begehren des Klägers. 2Es wird zwischen Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Leistungsklage und der Feststellungsklage unterschieden. 3Benennt der Kläger in der Klageschrift die falsche Klageart, ist das Gericht an den Wortlaut des Klageantrags nicht gebunden, sondern hat im Wege der Auslegung den Willen des Klägers anhand der erkennbaren Umstände zu ermitteln (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 FGO). 4Zu den Klagearten im Einzelnen vgl. R 9.