Abschnitt O 4.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
Kapitel O – Organisation → O 4 – Zusammenarbeit der Behörden
Abschnitt O 4.2 DA-KG – Zusammenarbeit zwischen Familienkassen
Die Zusammenarbeit zwischen den Familienkassen ist geregelt:
für den Fall eines Zuständigkeitswechsels in V 3,
für den Fall eines Berechtigtenwechsels in V 36 und V 37 sowie
zur Feststellung eines Zählkindvorteils in V 6.4.