Abschnitt A 2.1.8 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

A 2 – Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen → A 2.1 – Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt A 2.1.8 DA-KG – NATO-Truppenstatut

1Hält sich ein Mitglied einer Truppe oder des zivilen Gefolges des Entsendungsstaates "nur in dieser Eigenschaft" i. S. d. Art. X des NATO-Truppenstatuts bzw. dessen Angehörige nach Art. 68 Abs. 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut im Inland auf, wird das Fehlen des inländischen steuerrechtlichen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts fingiert, wenn anhand der Lebensumstände aus Sicht des jeweiligen Anspruchszeitraums bzw. Kalenderjahres festgestellt werden kann, dass die betreffende Person in dem maßgeblichen Zeitraum fest entschlossen war, nach Beendigung des Dienstes in den Ausgangs- oder in ihren Heimatstaat zurückzukehren (BFH vom 9.11.2005, I R 47/04, BStBl 2006 II S. 374). 2Voraussetzung dafür ist eine gewisse zeitliche Fixierung im Hinblick auf die Rückkehr nach der Beendigung des Dienstes. 3Die Rückkehr muss in einer gewissen zeitlichen Nähe zur Beendigung des Dienstes stehen. 4Ferner setzt die Fiktion voraus, dass die betreffende Person nicht vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründet hat und sich nicht auch aus anderen Gründen im Inland aufhält. 5Im Umkehrschluss kann das Vorliegen eines inländischen steuerlichen Wohnsitzes angenommen werden, wenn anhand der Lebensumstände während des jeweiligen Anspruchszeitraums bzw. Kalenderjahres festgestellt werden kann, dass die betreffende Person entschlossen war, nach Beendigung des Dienstes nicht zeitnah in den Ausgangs- oder Heimatstaat zurückzukehren bzw. wenn die betreffende Person bereits vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründet hat.