Abschnitt A 18.5 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

II. – Kinder → A 18 – Volljährige Kinder in einem geregelten Freiwilligendienst

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt A 18.5 DA-KG – Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"

(1) 1Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG ist ein Kind zu berücksichtigen, wenn es einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts" i. S. d. Förderleitlinie des BMZ vom 1.1.2016 leistet (siehe www.weltwaerts.de). 2Er wird auf der Grundlage einer Vereinbarung geleistet, die zwischen dem bzw. der Freiwilligen und mindestens der Entsendeorganisation geschlossen wird. 3Die Einsatzdauer kann flexibel von grundsätzlich sechs bis zu 24 zusammenhängenden Monaten gestaltet werden. 4Die Regeldauer beträgt zwölf bis 18 Monate.

(2) 1Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen:

  • durch Vorlage der mit dem anerkannten Träger vor Beginn des Freiwilligendienstes geschlossenen Vereinbarung (Abschnitt 6 der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit),

  • durch Vorlage der nach Abschluss des Dienstes erteilten Bescheinigung des Trägers.

2Zur abschließenden Prüfung siehe A 18.1 Abs. 3.