Wann lohnt sich bei Ehepartner die Einzelveranlagung
Seit 2013 können sich auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner für die Einzelveranlagung und gegen die Zusammenveranlagung entscheiden (die getrennte Veranlagung gibt es nicht mehr).
Bei der Einzelveranlagung gibt es den Grundfreibetrag und die Frei- und Pauschbeträge nur einmal. Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Grundtarif angewendet. Zur Einzelveranlagung müssen Sie in der Steuererklärung keine besonderen Angaben machen: Tragen Sie sich einfach als steuerpflichtige Person auf Seite 1 des Mantelbogens ein.
Hier können Sie die Checkliste kostenlos als PDF-Dokument herunterladen!