Übersicht: Werbungskosten bei Rentnern
Als Bezieher einer Rente interessiert Sie natürlich besonders, wie viel von Ihrer Rente Sie tatsächlich versteuern müssen: Nach Abzug der Werbungskosten erhalten Sie Ihre steuerpflichtigen Renteneinkünfte, die zu den sogenannten Sonstigen Einkünften zählen.
Als Rentenbezieher machen Sie Ihre Werbungskosten nach dem gleichen Prinzip wie bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend: Sie können Ihre Werbungskosten nachweisen, erhalten aber auf jeden Fall einen Pauschbetrag. Machen Sie auf der Rückseite der Anlage R keine Eintragungen in den Zeilen Werbungskosten, berücksichtigt das Finanzamt einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €.
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