Familienkassen für Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es 3 Familienkassen, die für die Anträge auf Kindergeld und Co. zuständig sind. Die Zuständigkeit der Familienkasse richtet sich in der Regel nach dem Wohnort. In einigen Regionen ist auch nur eine Behörde für mehrere Ortschaften vorgesehen. Wählen Sie aus der Liste die für Sie zuständige Familienkasse in Schleswig-Holstein.