Fortbil­dung und Weiter­bildung: Wie du die Kosten in der Steuer­erklärung angibst

Nach erfolgreichem Abschluss deiner Berufsausbildung, aber auch, wenn du schon Berufserfahrung hast, spielst du vielleicht mit dem Gedanken, dir weiteres Fachwissen anzueignen.


Hierzu eignen sich Fortbildungen oder Weiterbildungen. Doch wann spricht man eigentlich von einer Fortbildung und wann von einer Weiterbildung? Und was ist der Unterschied?


Fortbildung: So ist sie definiert

Laut der Definition des Berufsbildungsgesetz (»BBiG«) wird von einer Fortbildung gesprochen, wenn durch sie ermöglicht wird, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten und/oder angepasst werden kann. Eine Fortbildung liegt auch vor, wenn die berufliche Handlungsfähigkeit erweitert und dadurch eine höherqualifizierte Berufsausbildung erlangt wird, die zu einem beruflichen Aufstieg führt.


Allgemein gilt: Von einer Fortbildung spricht man, wenn man sich im Hinblick auf eine spezielle Anforderung im Rahmen seiner aktuellen beruflichen Tätigkeit fortbildet. Das heißt, eine Fortbildung baut auf die Fähigkeiten, die im derzeit ausgeübten Beruf gebraucht werden, auf.


Zu den Fortbildungen gehören z.B.:


  • das Studium nach einer Ausbildung
  • das Masterstudium nach einem Bachelorstudium,
  • das Zweitstudium,
  • die Umschulung oder auch
  • die innerbetriebliche Fortbildung.

Insgesamt gibt es vier unterschiedliche Fortbildungsarten, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten.


Fortbildungs­arten

1. Erhaltungsfortbildung : Eine Erhaltungsfortbildung soll vorhandenes berufliches Fachwissen und die dazugehörigen Fertigkeiten auffrischen. Sie kommt immer dann in Frage, wenn du zum Beispiel aufgrund einer längeren beruflichen Pause wieder einsteigen willst.


2. Erweiterungsfortbildung: Durch die Erweiterungsfortbildung werden deine beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse, die du bereits besitzt, erweitert.


3. Anpassungsfortbildung: Mit der Anpassungsfortbildung werden technische, wirtschaftliche, soziale und rechtliche Kompetenzen auf den neusten Stand gebracht. Daneben wird auch das Wissen zu eventuell veränderten Anforderungen am Arbeitsplatz ergänzt.


4. Aufstiegsfortbildung: Eine Aufstiegsfortbildung wird immer dann in Anspruch genommen, wenn man sich nach seiner abgeschlossenen Berufsausbildung für eine höhere, verantwortungsvollere Position qualifizieren möchte.


Wichtig Aus steuerlicher Sicht ist eine Fortbildung jede beruflich veranlasste Bildungsmaßnahme nach Abschluss der ersten Ausbildung oder des Erststudiums. Das bedeutet, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Fortbildung entstehen, als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen und das in unbegrenzter Höhe.

Für die steuerliche Anerkennung von Fortbildungskosten als Werbungskosten ist es erforderlich, dass ein Zusammenhang mit künftigen (steuerbaren) Einnahmen aus der geplanten bzw. angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht.


Fortbil­dungs­kosten steuer­lich absetzen

Entscheidest du dich dazu, neben deinem Beruf eine Fortbildung zu starten, um auf der Karriereleiter ein weiteres Stück nach oben zu steigen, dann kannst du die angefallenen Fortbildungskosten als Werbungskosten ansetzen.


Besuchst du direkt nach Abschluss deiner Erstausbildung/deines Erststudiums eine Fortbildung und bist in keinem Arbeitsverhältnis, dann können diese Ausgaben steuerlich auch als Werbungskosten berücksichtigt werden. In diesem Fall muss für die steuerliche Anerkennung der Kosten deinerseits die Absicht bestehen, mit dem erlernten Wissen eine Berufstätigkeit auszuüben.


Dementsprechend wird in folgenden Fällen eine Fortbildung anerkannt:


  • Du unterbrichst deine Berufstätigkeit aufgrund privater Umstände, und gehst in dieser Zeit einer Fortbildung nach, um dann wieder in den Beruf einsteigen zu können.
  • Du bist arbeitslos und besuchst in dieser Zeit eine Fortbildung.
  • Du hast oder wurdest gekündigt und absolvierst eine Fortbildung, um einen besseren Job zu bekommen.
  • Du unterbrichst deine Berufstätigkeit, um dich umzuorientieren und beginnst eine Zweitausbildung bzw. eine Umschulung.

Ein wichtiger Kostenfaktor bei einer Fortbildung sind die Reisekosten. Die abziehbare Höhe hängt davon ab, ob sie im Rahmen deiner beruflichen Auswärtstätigkeit anfallen oder ob die Bildungseirichtung die erste Tätigkeitsstätte darstellt. Die Bildungseinrichtung gilt als erste Tätigkeitsstätte, wenn man sie außerhalb eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit aufsucht.


Beteiligt sich dein Arbeitgeber an den Fortbildungskosten, dann darfst du nur den Teil der Kosten als Werbungskosten berücksichtigen, den du auch selbst trägst. Bist du in der glücklichen Situation, dass dir die kompletten Kosten von deinem Arbeitgeber übernommen werden, dann kannst du diese nicht bei den Werbungskosten geltend machen.


»Außerhalb eines Arbeitsverhältnisses« findet eine Fortbildung statt, wenn sie


  • nicht Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses ist, selbst wenn der Arbeitgeber die Fortbildung finanziell fördert, oder
  • ohne arbeitsvertragliche Verpflichtung absolviert wird und die Beschäftigung lediglich das Studium oder die Bildungsmaßnahme ermöglicht.

»Vollzeit« bedeutet, dass man sich zeitlich komplett der Fortbildung widmet. Eine vollzeitige Bildungsmaßnahme liegt vor, wenn man in der Bildungsmaßnahme für einen Beruf ausgebildet wird und daneben


  • keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder
  • einer Erwerbstätigkeit nachgeht, die eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich bis zu 20 Stunden hat, oder
  • einen Minijob ausübt.

Neben den Reisekosten sind auch Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten, sonstige Kosten – wie z.B. Reisenebenkosten –, Arbeitsmittel, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung, Teilnahmegebühren oder auch die Zinsen für ein Fortbildungsdarlehen als Fortbildungskosten absetzbar.


Was ist eine Weiter­bildung?

Von einer Weiterbildung wird gesprochen, wenn man sich im beruflichen oder auch im privaten Rahmen weiterbilden und zusätzliche Qualifikationen erwerben möchte. Und genau da liegt der Unterschied. Eine Weiterbildung kann – im Gegensatz zur Fortbildung – auch zu privaten Zwecken besucht werden und bezieht sich nicht immer auf die berufliche Bildung.


Angeboten werden solche Weiterbildungen durch zertifizierte Weiterbildungsträger sowie (Fach-) Hochschulen oder Fernunis. Die in der Weiterbildung erlangten Qualifikationen werden am Ende bescheinigt und dokumentiert.


Weiter­bil­dungs­kosten steuer­lich absetzen

Dem Steuerrecht ist es egal, ob du eine berufliche Fortbildung oder eine berufliche Weiterbildung machst. Ob du nun Entwicklerin bist, die eine neue Programmiersprache lernt (Fortbildung, da es die bestehenden Kenntnisse erweitert) oder Buchhalterin, die das Programmieren im Rahmen einer Weiterbildung erlernt, weil es ihr bei beruflichen Projekten das Leben einfacher macht: behandelt werden beide gleich, solange der berufliche Zusammenhang gegeben ist.


Machst du einen privaten Kurs, um Yogalehrer zu werden, arbeitest aber in einem anderen Bereich, wäre das eine Weiterbildung, die du nicht steuerlich absetzen kannst. Dient die Weiterbildung zu beruflichen Zwecken, gelten die Grundsätze über die Berücksichtigung der Kosten analog zu den Fortbildungskosten.


Tipp Besuchst du einen Sprachkurs, um eine Sprache zu lernen oder deine Kenntnisse darin aufzufrischen, die du für deinen Beruf benötigst, dann stellen diese Kosten Weiterbildungskosten dar. Für die steuerliche Anerkennung muss die Fremdsprache für deinen Beruf notwendig sein und ein klarer Zusammenhang bestehen.



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