Vorsicht vor der versteckten Pendlerpauschale!

Nicht auf dem ersten Blick erkennbar: In Fort- und Berufsausbildungskosten kann auch die Pendlerpauschale enthalten sein. Das kann zu bösen Überraschungen führen.

Heikel ist die "versteckte" Pendlerpauschale. Fort- und Berufsausbildungskosten werden in den Steuerformularen in einer Summe ausgewiesen. Auf dem ersten Blick ist nicht erkennbar, dass die darin enthaltene Pendlerpauschale zu kürzen ist.
Fortbildungskosten in der Anlage N
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Für den Finanzbeamten wird die Situation erschwert durch die zum Teil sehr komplizierten Regelungen. Die Unterscheidung von Dienstreisen und der Pendlerpauschale ist nicht immer einfach. Rechnen Sie daher mit Rückfragen. Sie können dem entgegen wirken, indem Sie die von der Steuer-Spar-Erklärung erstellten eigenen Anlagen der Steuererklärung beifügen.

Wenn das Finanzamt einen Fehler macht und die Pendlerpauschale nicht kürzt, brauchen Sie das Finanzamt nicht darauf hinweisen. Sie müssen aber damit rechnen, dass Ihr Steuerbescheid später zu Ihren Ungunsten geändert wird. Auf die Steuernachforderung sind eventuell Zinsen zu zahlen.

Liegt Ihnen der Bescheid vor, lassen Sie am besten die Werte von der Steuer-Spar-Erklärung prüfen. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und können gleich Ihren Einspruch erstellen.