Die alte Entfernungspauschale ist wieder da!

Das Bundesverfassungsgericht hat den Stein ins Rollen gebracht. Nun hat auch der Bundesrat der  Gesetzgebung zur alten Entfernungspauschale zugestimmt. Natürlich können Sie Ihre Steuer-Spar-Erklärung 2009 kostenlos auf den aktuellen Stand bringen.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Kürzung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt. Laut Gesetz galten aber teilweise immer noch die neuen Regelungen zur Entfernungspauschale. Doch nun ist die alte Entfernungspauschale endgültig zurück. Der Bundesrat hat der Gesetzesänderung, die alte Entfernungspauschale rückwirkend ab 1.1.2007 wieder einzuführen, zugestimmt.

Das bedeutet für Sie:
  • Die Entfernungspauschale gilt ab dem ersten Kilometer.
  • Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind in voller Höhe abziehbar, wenn sie die Entfernungspauschale übersteigen.
  • Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit sind zusätzlich zur Entfernungspauschale abziehbar.
  • Fährkosten können zusätzlich zur Entfernungspauschale abgezogen werden.
In der aktuellen Version 14.11 der Steuer-Spar-Erklärung 2009 ist diese Gesetzesänderung natürlich enthalten. Aktualisieren Sie daher Ihr Steuerprogramm über das kostenlose Online-Update. Sie starten das Online-Update über das Startcenter oder über das Menü »Service/Online-Update durchführen«.


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