Die Abgeltungsteuer - nur ein Mausklick entfernt
Wie viel kostet Sie die Abgeltungsteuer? Die Antwort auf diese Frage finden Sie in Ihrer Steuer-Spar-Erklärung 2009. Ein Mausklick genügt.
Abgeltungsteuer rechnen - das ist doch einfach. Das denken zumindest diejenigen, die glauben, dass man einfach nur 25% Steuern von den Erträgen abziehen müsse. Doch was ist mit dem Soli und der Kirchensteuer? Und da gab es ja noch die ausländische Quellensteuer. Werden Dividenden weiterhin nur zur Hälfte besteuert? Welche Freibeträge kann ich abziehen?
Wenn Sie diese Fragen mit in Ihre Abgeltungsteuer-Berechnung aufnehmen, werden Sie schnell merken, dass aus der kleinen Berechnung eine Doktorarbeit geworden ist.
Benötigen Sie eine ausführlichere Berechnung, benutzen Sie am besten die » Steuer-Prognose 2009 « . In der Steuer-Prognose können Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2009 vorbereiten und natürlich auch mit der Abgeltungsteuer rechnen. Ist Ihr individueller Steuersatz günstiger, legt die Günstigerprüfung automatisch diesen zugrunde.
Ein weiteres wichtiges Werkzeug in der Steuer-Prognose: Der Abgeltungsteuer-Berater. Der Abgeltungsteuer-Berater sagt Ihnen, ob Sie Ihre Kapitaleinkünfte überhaupt in der Steuererklärung angeben müssen und ob die Abgeltungsteuer bei Ihnen wirklich abgeltende Wirkung hat.
Abgeltungsteuer rechnen - das ist doch einfach. Das denken zumindest diejenigen, die glauben, dass man einfach nur 25% Steuern von den Erträgen abziehen müsse. Doch was ist mit dem Soli und der Kirchensteuer? Und da gab es ja noch die ausländische Quellensteuer. Werden Dividenden weiterhin nur zur Hälfte besteuert? Welche Freibeträge kann ich abziehen?
Wenn Sie diese Fragen mit in Ihre Abgeltungsteuer-Berechnung aufnehmen, werden Sie schnell merken, dass aus der kleinen Berechnung eine Doktorarbeit geworden ist.
Denn im Detail betrachtet zählt die Abgeltungsteuer nicht unbedingt zu den Steuervereinfachungen. Komplizierte Steuergesetzgebung hin oder her. Mit der Steuer-Spar-Erklärung 2009 überwinden Sie auch die Abgeltungsteuer-Hürde. Schon bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2008 können Sie sich eine Vorausberechnung anzeigen lassen. Auf einem Blick sehen Sie die zu versteuernden Kapitaleinkünfte und die Steuerlast. Die Abgeltungsteuer wird anhand Ihrer Kapitalerträge des Jahres 2008 berechnet. Erträge, die unter das Halbeinkünfteverfahren fielen, werden der vollen Abgeltungsteuer unterworfen. Ausländische Quellensteuer wird angerechnet und natürlich ist auch die Kirchensteuerberechnung integriert. Um die Vorausberechnung zu öffnen, gehen Sie in den Bereich » Kapitalerträge « und klicken Sie auf die Schaltfläche » Abgeltungsteuer: So viel zahlen Sie ab 2009 « . |
Die Vorausberechnung in der Steuererklärung 2008 (zum Vergrößern anklicken) So öffnen Sie die Vorausberechnung (zum Vergrößern anklicken) |
Benötigen Sie eine ausführlichere Berechnung, benutzen Sie am besten die » Steuer-Prognose 2009 « . In der Steuer-Prognose können Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2009 vorbereiten und natürlich auch mit der Abgeltungsteuer rechnen. Ist Ihr individueller Steuersatz günstiger, legt die Günstigerprüfung automatisch diesen zugrunde.
Ein weiteres wichtiges Werkzeug in der Steuer-Prognose: Der Abgeltungsteuer-Berater. Der Abgeltungsteuer-Berater sagt Ihnen, ob Sie Ihre Kapitaleinkünfte überhaupt in der Steuererklärung angeben müssen und ob die Abgeltungsteuer bei Ihnen wirklich abgeltende Wirkung hat.