[] … Ja, man kann bestimmte Versicherungsaufwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbeträge sowie Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eintragen. Aber was ist mit Unterhaltszahlungen? Was mit Pflegekosten, für die neben dem Abzug als außergewöhnliche Belastung auch eine unmittelbare Steuerminderung gewährt wird? Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie? Nebentätigkeiten? …