[] … Eine Klausel in den Bedingungen einer Unfallversicherung, nach der eine Leistung gekürzt wird, wenn Krankheiten oder Gebrechen an einer unfallverursachten Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben, ist nicht intransparent, kann also angewandt werden (Az. IV ZR 125/18). Verhandelt wurde über den Fall eines älteren Handwerkers, der sich einen Sehnenriss zuzog, als er einen 20 Kilogramm schweren Farbeimer auf eine höhere Gerüstebene hob, sowie über die zu zahlende Entschädigung für die Verletzung. …