[] … Eine Klage auf ein höheres Elterngeld wäre abgewiesen worden. Stattdessen klagte sie vor dem Arbeitsgericht auf Schadensersatz und bekam recht. Der Arbeitgeber muss 70 % des entgangenen Betrags für jeden Monat des Elterngeld-Bezugs zuschießen. Zudem muss er 341,32 € an Steuerberatungskosten tragen, welche die Klägerin aufwenden musste, um zu ermitteln, welcher auf den Ersatzanspruch anrechenbare Steuervorteil sich aus der verspäteten Elterngeldzahlung in 2018 ergab. …