[] … So viel sollte das Sozialamt für die Pflege zuschießen, weil die Zahlungen der Pflegeversicherung und die Rente der Seniorin nicht ganz zur Deckung der kompletten Heimkosten ausreichten. Wie üblich prüfte das Sozialamt dabei, ob die Seniorin diese Lücke nicht aus ihrem eigenen Vermögen schließen konnte. Die Behörde kam zum Ergebnis, dass die Betroffene über ein Vermögen in Höhe von 27.379,– € verfügte. Der Vermögensfreibetrag lag damals nur bei 2.600,– €, inzwischen sind es 5.000,– €. …