[] … Beiträge, die Eltern für ihre Kinder in die Krankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen, können als Sonderausgaben der Eltern steuerlich zu berücksichtigen sein. Unter welchen Voraussetzungen das gilt, erklärt ein Urteil des BFH. Die Richter entschieden: Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. …