[] … Zur Überprüfung müssen die Vereine, Stiftungen usw. bei ihrem zuständigen Finanzamt folgende Unterlagen einreichen: eine Steuererklärung (Vordruck »KSt 1« mit der darin integrierten »Anlage Gem«), Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeitsberichte bzw. Geschäftsberichte. Steuerbegünstigte Vereine, die nicht die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, sondern ihre Steuererklärung selbst erstellen, müssen ihre Steuererklärung bis zum 2.9.2024 abgeben. …