[] … Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozentpunkte an. Für Versicherte mit Kind sind es künftig 3,05 %. Den Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen – außer in Sachsen. Dort zahlen Arbeitgeber 2019 nur 1,025 Prozentpunkte, während Arbeitnehmer 2,025 Prozentpunkte aufbringen. Für Kinderlose kommt – wie bisher – ein Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten hinzu, den bundesweit allein der Versicherte (und nicht der Arbeitgeber) trägt. …