[] … Das kann jeden treffen: ein schwerer Unfall, ohne jedes eigene Verschulden, verursacht durch einen Autofahrer, der am Steuer kurzzeitig eingeschlafen war (Sekundenschlaf) – fünf Schwerverletzte, ein Toter. Vor dem Landessozialgericht wurde nicht über den Unfall selbst gestritten, sondern darüber, ob der klagende DRK-Ortsvorsitzende, der als eines der Unfallopfer den Wagen gelenkt hatte, bei der Fahrt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. …