[] … Das gilt auch dann, wenn es sich um eine unbezahlte Probearbeit handelt. Arbeitslosengeld, das ab Beginn einer (unangemeldeten) Probearbeit bis zu einer erneuten Arbeitslosmeldung gezahlt wird, ist zu erstatten. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen wies die hiergegen erhobene Klage zurück. Ein arbeitsloser Berufskraftfahrer hatte die Zumutung auf sich genommen, eine Woche auf Probe ohne Vergütung bei einer Firma zu arbeiten – in der Hoffnung, danach eine Anstellung zu erhalten. …