[] … Gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b) des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, u.a. dann weiterhin Kindergeld, wenn sich das Kind sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines freiwilligen Dienstes liegt. …