[] … Dabei gilt ein monatlicher Einkommensfreibetrag von 1.250,- € für Alleinstehende und 1.950,- € für Paare - unabhängig davon, ob Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgt. Wer ein monatliches Alterseinkommen von mehr als 1.250 bzw. 1.950,- € hat, geht leer aus. Bei geringfügiger Überschreitung dieses Einkommensfreibetrags innerhalb einer noch festzusetzenden Gleitzone wird die Grundrente verringert. …