[] … Manchmal packt das Finanzamt zwei Steuerbescheide in einen Umschlag. Steuerzahler, die behaupten, dass einer der Bescheide fehlt, haben dann schlechte Karten – denn in der Poststelle der Finanzverwaltung wird alles genau dokumentiert. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des FG Münster hervor. Im entschiedenen Fall hatte ein Finanzamt die Steuerbescheide für 2016 und 2017 im selben Umschlag versandt. Die Steuerpflichtigen erklärten, den Bescheid für 2016 nicht erhalten zu haben. …