… Zu den Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel: Telefon, Telefax, Anrufbeantworter, Computer und Zubehörteile, Taschenrechner, Einrichtungsgegenstände für das häusliche Arbeitszimmer (z.B. Schreibtisch, Stühle, Schränke, Regale, Lampen, Papierkorb, Pinnwand, Uhr), Fachliteratur, Diktiergeräte, Berufskleidung. Auch Gegenstände, die zuvor ausschließlich privat genutzt wurden, können als Arbeitsmittel anerkannt werden. Die Überführung in den beruflichen Bereich sollte per Beleg dokumentiert werden. …