[] … Wenn sich ein Kind krankheitsbedingt nicht um einen Ausbildungsplatz kümmern kann oder aufgrund einer Erkrankung seine Ausbildung abbricht, darf die Familienkasse nicht allzu streng sein: In den allermeisten Fällen dürfte der Anspruch auf Kindergeld gesichert sein. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des FG Schleswig-Holstein hervor. Die Richter erklärten, dass Kindergeld auch für ein Kind, welches sich krankheitsbedingt nicht um einen Ausbildungsplatz bemühen könne, zu gewähren sei. …