[] … Verhandelt wurde über folgenden Sachverhalt: Die Mieterin eines Privatparkplatzes, der zu einer Wohnanlage gehörte, nutzte ihren Parkplatz jedenfalls an dem Abend, um den sich der Rechtsstreit drehte, nicht selbst. Dem Anschein nach achtete sie aber akribisch darauf, dass es auch sonst niemand tat. An einem Frühlingsabend stellte sie um 21:45 Uhr fest, dass jemand den Parkplatz unbefugt nutzte, und bestellte sofort ein Abschleppunternehmen. …