[] … Ein Arbeitnehmer, der nebenbei (niedrige) Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb hatte, wollte erreichen, dass bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags alle Einnahmen den gewerblichen Einkünften zugeordnet werden – um Soli zu sparen. Eine interessante, aber erfolglose Idee. Wäre er mit dem Vorschlag durchgekommen, wäre die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet worden und der Solidaritätszuschlag wäre im Ergebnis geringer ausgefallen – Dank des Hebesatzes seiner Gemeinde: Bei dem maßgebenden …