[] … Fliegt die Sache auf, dann haften Sie als Arbeitgeber für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge – und zwar sowohl für den Arbeitgeberanteil als auch für den Arbeitnehmeranteil. Nicht gemeint sind hier die Dienste eines nach § 89 SGB XI anerkannten Pflegedienstes. Entscheiden Sie sich, eine Pflegekraft einzustellen, dann haben Sie als Arbeitgeber Pflichten! Hier ist Detailwissen notwendig. Deshalb ist es ratsam, wenn Sie die Abrechnung von einem Steuerberater oder einem Lohnbüro machen lassen. …