[] … Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen einzahlt, darf zweimal abstimmen. Die Wahlberechtigung besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Auch im Ausland lebende Rentner sowie Mitglieder der Ersatzkassen dürfen wählen. Gewählt werden können keine Einzelpersonen, sondern Listen, hinter denen mehrere Kandidaten einer Organisation stehen. Aufgestellt werden die Listen von Gewerkschaften, Verbänden und Institutionen. …