[] … Wenn sich herausstellt, dass Kindergeld ausgezahlt wurde, ohne dass ein Anspruch darauf besteht, muss das Kindergeld zurückgezahlt werden. Wenn die Familienkasse eine Mitschuld an dem Durcheinander trägt, gilt das allerdings nicht. Das entschied das FG Schleswig-Holstein im Fall einer Familienkasse, die die halbjährlichen elektronischen Überprüfungsanstöße lediglich abheftet und keine weitere Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen vorgenommen hatte. Als sich später herausstellte, dass das Kindergeld …