[] … Zum einen können Sie Pflegekosten für sich selbst, Ihren Ehepartner, Ihr Kind, einen Angehörigen oder für einer Ihnen nahestehenden Person geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum anderen können Sie den Pflege-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie oder Ihr Ehepartner eine hilflose Person persönlich in häuslicher Umgebung pflegen. Mehr zum Thema Pflege und Steuern finden Sie hier. …