[] … Erhalten Sie eine Ausgleichszahlung dafür, dass Sie auf den künftigen Pflichtteilsanspruch zum Beispiel gegenüber Ihren Eltern verzichten, ist diese Zahlung einkommensteuerfrei. Sie unterliegt allenfalls der Erbschaftsteuer, sofern die Freibeträge überschritten werden. Anders sieht es aus, wenn die Zahlung erst in der Zukunft geleistet und der Anspruch bis dahin verzinst wird. Dann sind diese Zinsen als Kapitalerträge steuerpflichtig. Einen solchen Fall hat der Bundesfinanzhof entschieden. Geklagt …