[] … Das heißt: Ein Zusammenschluss von mehreren Personen unter einem Vereinsnamen, der freiwillig und auf eine gewisse Dauer angelegt ist, einen gemeinschaftlichen nicht wirtschaftlichen (ideellen) Zweck verfolgt, einen Vorstand hat, der den Verein vertritt, und der nach der Satzung körperschaftlich organisiert ist, also unabhängig vom Wechsel der Mitglieder besteht. Cannabis Clubs dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Dem Verein wird nur eine bestimmte Menge an Cannabis erlaubt. …