… Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden die Reinvestitionsfristen wiederholt verlängert (zuletzt mit BMF-Schreiben vom 20.9.2022, BStBl. 2022 I S. 1379). Hiernach ergeben sich folgende Verlängerungen der Investitionsfristen: um drei Jahre, wenn die Rücklage bis zum 31.12.2020 aufzulösen wäre, um zwei Jahre, wenn die Rücklage bis zum 31.12.2021 aufzulösen wäre, um ein Jahr, wenn die Rücklage bis zum 31.12.2022 aufzulösen wäre. Alle diese Rücklagen müssen also bis zum 31.12.2023 aufgelöst werden. …