[] … Wer mit dem Zahnersatz, den der Zahnarzt angefertigt hat, unzufrieden ist, sollte diesem in jedem Fall die Chance zur Nachbesserung geben. Wer das nicht tut, sondern umgehend einen anderen Zahnarzt aufsucht, kann keine Gewährleistungs- und Entschädigungsansprüche mehr geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn die Unbrauchbarkeit des ursprünglich angefertigten Zahnersatzes eindeutig ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 1119/16). Verhandelt wurde in Dresden über die Klage eines …