Gesetzliche Vorschriften § 6 GrEStG, Übergang von einer Gesamthand … dem Erwerbsvorgang seinen Anteil am Vermögen der Personengesellschaft erstmals durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat, es sei denn, einer der Erwerbe der Anteile am Gesellschaftsvermögen durch diesen Erwerber - im Fall der Erbfolge durch seinen Rechtsvorgänger - hat zu einem steuerpflichtigen Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Absatz 2a geführt. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 2 GrEStG, Grundstücke … Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen, 3. das Recht des Grundstückseigentümers auf den Erbbauzins. (2) Den Grundstücken stehen gleich 1. Erbbaurechte, 2. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 34 ErbStG, Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare … , Europäischen Nachlasszeugnissen, Testamentsvollstreckerzeugnissen und Zeugnissen über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft, die Beschlüsse über Todeserklärungen sowie die Anordnung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen; 3. die Gerichte, die Notare und die deutschen Konsuln: die eröffneten Verfügungen von Todes wegen, die abgewickelten Erbauseinandersetzungen, die beurkundeten Vereinbarungen der Gütergemeinschaft und die beurkundeten Schenkungen und Zweckzuwendungen. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 14a AO, Personenvereinigungen … Erbengemeinschaften (§ 2032 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). (4) Auf nicht rechtsfähige Gesellschaften (§ 740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) sind die für nicht rechtsfähige Personenvereinigungen geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 267 Absatz 1 Satz 1 sinngemäß anzuwenden. Zu § 14a: Eingefügt durch G vom 22. 12. 2023 (BGBl 2023 I Nr. 411) (1. 1. 2024). …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 9 UStG, Verzicht auf Steuerbefreiungen … .: 611-10-14 Normtyp: Gesetz § 9 UStG – Verzicht auf Steuerbefreiungen (1) Der Unternehmer kann einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis g, Nr. 9 Buchstabe a, Nr. 12, 13 oder 19 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. (2) 1Der Verzicht auf Steuerbefreiung nach Absatz 1 ist bei der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten (§ 4 Nr. 9 Buchstabe a), bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 7 GrEStG, Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum … Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, dem Anteil entspricht, zu dem er am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. 2Wird ein Grundstück bei der Auflösung der Gesamthand flächenweise geteilt, so ist die Auseinandersetzungsquote maßgebend, wenn die Beteiligten für den Fall der Auflösung der Gesamthand eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Auseinandersetzungsquote vereinbart haben. (3) 1Die Vorschriften des Absatzes 2 gelten insoweit nicht, als ein Gesamthänder - im Fall der Erbfolge …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 21 EStG, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung … Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht); 2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen; 3. Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Gerechtigkeiten und Gefällen; 4. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 19 AGG, Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot … auch bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig. (3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig. (4) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf familien- und erbrechtliche …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 154 StBerG, Bestehende Gesellschaften … Dezember 1990 der Bestand der Gesellschafter oder das Verhältnis ihrer Beteiligungen oder Stimmrechte durch Rechtsgeschäft oder Erbfall und geht der Anteil oder das Stimmrecht nicht auf einen Gesellschafter über, der die Voraussetzungen des §§ 49 und 50 erfüllt, so hat die zuständige Steuerberaterkammer nach § 55 Absatz 3 zu verfahren. 4Sie kann vom Widerruf der Anerkennung absehen, wenn Anteile von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Zusammenhang mit der Übertragung von Aufgaben auf eine …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 37a ErbStG, Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands … Republik erhoben wird. (7) 1Ist in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet eine Steuerfestsetzung nach § 33 des Erbschaftsteuergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik in der Weise erfolgt, dass die Steuer jährlich im Voraus von dem Jahreswert von Renten, Nutzungen oder Leistungen zu entrichten ist, kann nach Wahl des Erwerbers die Jahressteuer zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin mit ihrem Kapitalwert abgelöst werden. 2 § 23 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. (8) Wurde in Erbfällen …Ansehen