[] … In seiner Steuererklärung beantragte er, diese Verluste mit seinen sonstigen Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht aus Aktienveräußerungsgewinnen bestanden, zu verrechnen. Solche »anderen Kapitalanlagen«, mit denen die Aktiengewinne nicht verrechnet werden dürfen, sind beispielsweise Exchange Trades Funds (ETF), Investmentfondsanteile, Optionsscheine, Zertifikate oder Termingeschäfte. …